Bekanntmachung des Magistrats der Stadt Berlin
Verbot der Beschäftigung ehem. Mitglieder der NSDAP. als Dienststellenleiter und dergl.
[Vom 9. Juni 1945]
In Ergänzung der Verfügung vom 31. Mai 1945 über die vorläufige
Beschäftigung und Einstufung der beim Magistrat der Stadt Berlin und den
Bezirksämtern wieder eingestellten Verwaltungsangestellten wird
folgendes angeordnet:
1. Ehemalige Mitglieder der NSDAP. dürfen in keinem Falle als
Dienststellenleiter, Hauptdienststellenleiter,
Dezernenten u. dgl. Eingesetzt werden.
2. Soweit vorübergehend die Neueinstellung solcher ehemaliger Pgs., die
vom Magistrat der Stadt Berlin infolge ihrer sachlichen Notwendigkeit und in Anbetracht
ihres nicht aktiven nationalsozialistischen Verhaltens zugelassen worden ist, ist deren
Beschäftigung an verantwortlicher Stelle nur auftragsweise zulässig, ohne daß sie
Stelleninhaber dieser leitenden Stellen werden.
Ihre Bezahlung hat daher nur nach Gruppe II (250 RM) zu erfolgen.
Berlin, den 9. Juni 1945.
Der Magistrat der Stadt Berlin
Abt. für Personalfragen und Verwaltung
Pieck
zugleich auch für
Abt. für Finanz- und Steuerwesen
Dr. Siebert
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