Erlaß
über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei
im Reichsministerium des Innern
Vom 17. Juni 1936.
I.
Zur einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben
im Reich wird ein Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des
Innern eingesetzt, dem zugleich die Leitung und Bearbeitung aller Polizeiangelegenheiten
im Geschäftsbereich des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern übertragen
wird.
II.
(1) Zum Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des
Innern wird der stellvertretende Chef der Geheimen Staatspolizei Preußens,
Reichsführer SS Heinrich Himmler, ernannt.
(2) Er ist dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern persönlich und
unmittelbar unterstellt.
(3) Er vertritt für seinen Geschäftsbereich den Reichs- und
Preußischen Minister des Innern in dessen Abwesenheit.
(4) Er führt die Dienstbezeichnung: Der Reichsführer SS und Chef der
Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.
III.
Der Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des
Innern nimmt an den Sitzungen des Reichskabinetts teil, soweit sein Geschäftsbereich
berührt ist.
IV.
Mit der Durchführung dieses Erlasses beauftrage ich den Reichs- und
Preußischen Minister des Innern.
Berlin, den 17. Juni 1936.[1]
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
|