Erlaß
über die Einsetzung eines Chefs der Auslands-Organisation im Auswärtigen Amt.
Vom 30. Januar 1937.
I.
Zur einheitlichen Betreuung der Reichsdeutschen im Ausland wird
ein Chef der Auslands-Organisation im Auswärtigen Amt eingesetzt, dem zugleich die
Leitung und Bearbeitung aller Angelegenheiten der Reichsdeutschen im Ausland im
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts übertragen wird.
II.
(1) Zum Chef der Auslands-Organisation im Auswärtigen Amt wird
der Leiter der Auslands-Organisation der NSDAP, Gauleiter Ernst Wilhelm Bohle, ernannt.
(2) Er ist dem Reichsminister des Auswärtigen persönlich und unmittelbar
unterstellt. Sein Geschäftsbereich als Leiter der Auslands-Organisation der NSDAP und
seine Unterstellung als solcher unter den Stellvertreter des Führers bleibt unverändert.
(3) Er führt die Dienstbezeichnung: Chef der Auslands-Organisation im Auswärtigen
Amt.
III.
Der Chef Auslands-Organisation im Auswärtigen Amt nimmt an den Sitzungen des Reichskabinetts teil, soweit sein
Geschäftsbereich berührt wird.
IV.
Der Reichsminister des Auswärtigen erläßt im Einvernehmen mit
dem Stellvertreter des Führers die Durchführungsbestimmungen zu diesem Erlaß.
Berlin, den 30. Januar 1937.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Auswärtigen
Freiherr von Neurath
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