Erlaß über den Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt.
Vom 30. Januar 1937.
§ 1
(1) Zur planvollen Gestaltung des Stadtbildes der Reichshauptstadt
Berlin wird ein Generalbauinspektor eingesetzt.
(2) Der Generalbauinspektor wird vom Führer und Reichskanzler ernannt. Er
untersteht ihm unmittelbar und führt die Bezeichnung "Generalbauinspektor für die
Reichshauptstadt".
§ 2
(1) Der Generalbauinspektor stellt einen neuen Gesamtbauplan für
die Reichshauptstadt Berlin auf.
(2) Er hat dafür zu sorgen, daß alle das Stadtbild
beeinflussenden Platzanlagen, Straßenzüge und Bauten nach einheitlichen Gesichtspunkten
würdig durchgeführt werden. Der Generalbauinspektor ist befugt, die zur Erreichung
dieses Zweckes nötigen Maßnahmen und Anordnungen zu treffen.
§ 3
Zur Durchführung seiner Aufgaben stehen dem Generalbauinspektor
die Behörden des Reichs, des Landes Preußen und der Reichshauptstadt zur Verfügung. Der
Generalbauinspektor sorgt dafür, daß alle seinen Aufgabenbereich berührenden
Entscheidungen künftig unter einheitlichen Gesichtspunkten ergehen. Er kann sich von
allen Dienststellen des Reichs, des Landes Preußen und der Reichshauptstadt und von den
Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und der angeschlossenen Verbände die
erforderlichen Auskünfte über Bauvorhaben geben lassen. Bei Meinungsverschiedenheiten
trifft der Generalbauinspektor die notwendigen Anordnungen.
§ 4
Alle von Staats- und Parteistellen beabsichtigten Maßnahmen, die
das Aufgabengebiet des Generalbauinspektors berühren, sind ihm vor ihrer Ausführung zur
Kenntnis zu bringen und bedürfen seiner Zustimmung.
§ 5
Der Generalbauinspektor bezeichnet diejenigen Hoch- und
Tiefbauten, Platzanlagen und Straßenzüge, deren Ausführung oder Änderung ohne seine
Zustimmung nicht in Angriff genommen werden darf. Vor dieser Zustimmung darf über die
für solche Bauvorhaben und Anlagen bestimmten Mittel nicht verfügt werden.
§ 6
Den Erlaß besonderer Ausführungsvorschriften behalte ich mir vor.
Berlin, den 30. Januar 1937.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Staatssekretär und Chef der Reichskanzlei
Dr. Lammers
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