Erlaß des Führers und Reichskanzler
über die Einberufung einer verfassunggebenden Generalsynode
der Deutschen Evangelischen Kirche.
Vom 15. Februar 1937.
Nachdem es dem Kirchenausschuß nicht gelungen ist, eine Einigung
der kirchlichen Gruppen der Deutschen Evangelischen Kirche herbeizuführen,
soll nunmehr die Kirche in voller Freiheit nach eigener Bestimmung des Kirchenvolkes sich
selbst die neue Verfassung und damit eine neue Ordnung geben. Ich ermächtige daher den
Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten, zu diesem Zweck die Wahl einer
Generalsynode vorzubereiten und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Berchtesgaden, den 15. Februar 1937.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
|