Gesetz über die Sicherung der Reichsgrenze und über Vergeltungsmaßnahmen.

Vom 9. März 1937.


  Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

  Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, in vom ihm zu bestimmenden Gebieten, insbesondere an der Reichsgrenze, im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern alle Maßnahmen zu treffen, die für eine wirksame Sicherung der Reichsgrenze und des Reichsgebiets erforderlich sind.

§ 2

  (1) Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, gegen Angehörige eines fremden Staates und gegen deren Vermögen Vergeltungsmaßnahmen zu treffen, sofern dieser Staat gegen Reichsangehörige oder ihr Vermögen Maßnahmen trifft, die nach deutschem Recht gegen die Angehörigen dieses Staates oder ihr Vermögen nicht getroffen werden können.
  (2) Diese Maßnahmen des Reichsministers des Innern bedürfen jeweils der Zustimmung des zuständigen Reichsministers, des Reichsministers des Auswärtigen und des Stellvertreters des Führers.

§ 3

  Die nach den §§ 1 und 2 dieses Gesetzes getroffenen Anordnungen binden die Verwaltungsbehörden und die Gerichte.


Berlin, den 9. März 1937.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister des Auswärtigen
Freiherr von Neurath

Der Stellvertreter des Führers
R. Heß

Reichsminister ohne Geschäftsbereich

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Quelle: Reichsgesetzblatt 1937 I, S. 281.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz über die Sicherung der Reichsgrenze und über Vergeltungsmaßnahmen (09.03.1937), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1937/reichsgrenze_ges.html, Stand: aktuelles Datum.


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »Nationalsozialismus (Drittes Reich)« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.02.2004
Copyright © 2002-2004 documentArchiv.de