Gesetz gegen die Neubildung von Parteien.
Vom 14. Juli 1933.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das
hiermit verkündet wird:
§ 1
In Deutschland besteht als einzige politische Partei die
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.
§ 2
Wer es unternimmt, den organisatorischen Zusammenhalt einer
anderen politischen Partei aufrechtzuerhalten oder eine neue politische Partei zu bilden,
wird, sofern nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer
höheren Strafe bedroht ist, mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis von
sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft.
Berlin, den 14. Juli 1933.
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner
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