Gesetz, betreffend die Beendigung des Kriegszustandes zwischen
Deutschland und Costa Rica.
Vom 15. Mai 1921.
Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende
Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:
A r t i k e l 1
Der Kriegszustand zwischen Deutschland und Costa Rica wird
als beendet erklärt.
A r t i k e l 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 15. Mai 1921.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichsminister des Auswärtigen
Dr. Wirth
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