Gesetz zur Überleitung des Rechtszustandes in Oberschlesien.
Vom 18. März 1922.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit
Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:
Die Reichsregierung wird ermächtigt, im Verordnungswege
diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zur Überleitung des Rechtszustandes in
Oberschlesien in dem auf Grund des Versailler Vertrags besetzten
Teile von Oberschlesien erforderlich sind, sobald seine Verwaltung von den deutschen
Behörden wieder übernommen ist.
Die von der Reichsregierung erlassenen Verordnungen sind im Reichsgesetzblatt zu
veröffentlichen.
Berlin, den 18. März 1922.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichsminister des Innern
Dr. Köster
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