Gesetz zur Überleitung des Rechtszustandes in Oberschlesien.

Vom 18. März 1922.


  Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

  Die Reichsregierung wird ermächtigt, im Verordnungswege diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zur Überleitung des Rechtszustandes in Oberschlesien in dem auf Grund des Versailler Vertrags besetzten Teile von Oberschlesien erforderlich sind, sobald seine Verwaltung von den deutschen Behörden wieder übernommen ist.

  Die von der Reichsregierung erlassenen Verordnungen sind im Reichsgesetzblatt zu veröffentlichen.


  Berlin, den 18. März 1922.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Dr. Köster

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1922, S. 281.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz zur Überleitung des Rechtszustandes in Oberschlesien (18.03.1922), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1922/oberschlesien-recht_ges.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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