Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 der
Reichsverfassung.
Vom 26. August 1925.
§ 1
Der Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend das Verbot des
Tragens der Militäruniform vom 30. August 1921 (Reichsgesetzbl. 1921 S. 1251) wird
hiermit aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit der Verkündigung in Kraft.
Dietramszell, den 26. August 1925.
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichswehrminister
Dr. Geßler
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