Gesetz
zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland
zur Charta der Vereinten Nationen
Vom 6. Juni 1973
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Charta der Vereinten Nationen wird zugestimmt.
Die Charta der Vereinten Nationen und
das Statut des Internationalen Gerichtshofs, das Bestandteil der Charta ist, werden in der gegenwärtig gültigen
Fassung nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die
Anwendung dieses Gesetzes feststellt, wobei die Rechte und Verantwortlichkeiten der
alliierten Behörden, einschließlich derjenigen, die Angelegenheiten
der Sicherheit und des Status betreffen, unberührt bleiben.
Artikel 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Charta der Vereinten
Nationen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt
bekanntzugeben.
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Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrats sind gewährt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. |
Bonn, den 6. Juni 1973
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister des Auswärtigen
Scheel
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