Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse.

Vom 1. Juni 1871.


  Die Generalkasse des Norddeutschen Bundes, welche gegenwärtig die Central-Kassengeschäfte für das Deutsche Reich wahrzunehmen hat, wird künftig die Benennung

Reichs-Hauptkasse

führen.


  Berlin, den 1. Juni 1871.[1]

Der Reichskanzler.
Fürst v. Bismarck.

 

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Anmerkung:
[1] Diese Bekanntmachung des Reichskanzlers Bismarck wurde am 8. Juni 1871 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1871, S. 126.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse (01.06.1871), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/1871/reichshauptkasse_bkm.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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