Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse.
Vom 1. Juni 1871.
Die Generalkasse des Norddeutschen Bundes,
welche gegenwärtig die Central-Kassengeschäfte für das
Deutsche Reich wahrzunehmen hat, wird künftig die Benennung |
Reichs-Hauptkasse |
führen.
Berlin, den 1. Juni 1871.[1] |
Der Reichskanzler.
Fürst v. Bismarck.
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