Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der bisherigen Bezeichnung "Bundeskanzler-Amt" in "Reichskanzler-Amt".

Vom 12. Mai 1871.


Auf Ihren Bericht vom 11. Mai d. J. bestimme Ich, daß die auf Grund Meines Erlasses vom 12. August 1867. (Bundesgesetzbl. S. 29) unter dem Namen "Bundeskanzler-Amt" errichtete Behörde fernerhin den Namen "Reichskanzler-Amt" führe.


  Berlin, den 12. Mai 1871.[1]

Wilhelm.

Fürst v. Bismarck.

 

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Anmerkung:
[1] Dieser Allerhöchste Erlass des Kaisers Wilhelm I. wurde am 25. Mai 1871 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1871, S. 102.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der bisherigen Bezeichnung "Bundeskanzler-Amt" in "Reichskanzler-Amt" (12.05.1871), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/1871/reichskanzler-amt_erl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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