Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bestimmung derjenigen
militärischen Dienstauszeichnungen, welche außer dem preußischen Militär-Ehrenzeichen
zweiter Klasse neben dem Besitze des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse zum Bezuge der
Ehrenzulage nach Maßgabe des Gesetzes vom 2. Juni 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 99)
berechtigen.
Vom 19. November 1878.
Auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 2. Juni 1878,
betreffend die Gewährung einer Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von
1870/71, bestimme Ich:
In Bezug auf die Berechtigung zum Empfange der Ehrenzulage werden dem preußischen
Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse die nachstehenden militärischen Dienstauszeichnungen
gleichgeachtet: |
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a) Auszeichnungen, welche in einem
der seit 1866 mit Preußen verbundenen Landestheile vor der Vereinigung
verliehen worden sind: |
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- das im vormaligen Königreich Hannover verliehene Allgemeine Ehrenzeichen mit der
Inschrift "Kriegerverdienst", insofern dasselbe für Tapferkeit im Kriege
verliehen worden ist;
- das im vormaligen Kurfürstenthum Hessen verliehene Militär-Verdienstkreuz (von
Silber).
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b) Auszeichnungen, welche in einem der Bundesstaaten
außer Preußen vor dem Kriege 1870/71 verliehen worden sind: |
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- das Königlich bayerische Militär-Verdienstkreuz;
- die Königlich bayerische silberne und goldene Militär-Verdienstmedaille;
die Königlich sächsische silberne und goldene Militär-Verdienstmedaille des
Militär-St. Heinrichsordens;
- die Königlich württembergische silberne Militär-Verdienstmedaille;
- die Großherzogliche badische Verdienstmedaille am Bande der militärischen
Carl-Friedrich-Verdienstmedaille;
- das Großherzogliche hessische silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des
Großmüthigen;
- die Großherzogliche hessische goldene Verdienstmedaille des Ludewigsordens mit der
Inschrift: "Für Tapferkeit";
- das mit dem Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter
Friedrich Ludwig verbundene Allgemeine Ehrenzeichen mit gekreuzten Schwertern;
- das mit dem Herzoglich braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen gestiftete
Verdienstkreuz erster und zweiter Klasse, insofern dasselbe für Tapferkeit im Kriege
verliehen ist;
- die dem Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausorden affiliirten Ehrenzeichen:
das Verdienstkreuz,
die Verdienstmedaille in Silber und
die Verdienstmedaille in Gold,
insofern dieselben für Tapferkeit im Kriege verliehen sind.
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Potsdam, den 19. November 1878.[1] |
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers:
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
In Vertretung des Reichskanzlers:
Hofmann. v. Kameke.
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