Sechster Erlaß über die Dienstsiegel.
Vom 11. Mai 1933.
Auf Vorschlag der Reichsregierung bestimme ich:
Die Reichsstatthalter führen das Reichssiegel. Bei feierlichen
Beurkunden, besonders bei Ausfertigung von Gesetzen sowie
bei Bestallungen wenden sie das große Reichssiegel an.
Berlin, den 11. Mai 1933.[1]
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Reichskanzler
Adolf Hitler
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