Verordnung über die Standarte des Führers und Reichskanzler.

Vom 11. April 1935.


  Unter Aufhebung des § 1 Abs. 1 der Zweiten Verordnung über die vorläufige Regelung der Flaggenführung vom 22. April 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 217) bestimme ich folgendes:

  Die Standarte des Führers und Reichskanzlers ist ein gleichseitiges, schwarz-weiß-schwarz gerändertes, rotes Rechteck, das inmitten einer runden weißen Scheibe ein von einem goldenen Eichenkranz umrahmtes, schwarz-weiß gerändertes, schwarzes Hakenkreuz trägt. In den vier Ecken der Standarte befinden sich abwechselnd der Adler auf dem Hakenkreuz im Eichenkranz und der Adler der Wehrmacht, beide in Gold.


  Berlin, den 11. April 1935.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1935 I, S. 507.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung über die Standarte des Führers und Reichskanzler (11.04.1935), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1935/fstandarte_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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