Zweite Verordnung
über die vorläufige Regelung der Flaggenführung.
Vom 22. April 1933.
Zur weiteren Ausführung meines Erlasses
über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung vom 12. März 1933 (Reichsgesetzbl.
I S. 103) bestimme ich bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben folgendes:
§ 1
(1) Die Standarte des Reichspräsidenten ist ein
gleichseitiges, schwarz-weiß-rot gerändertes, goldgelbes Rechteck, darin der
Reichsadler, schwebend, nach der Stange gewendet. Die schwarz-weiß-roten Streifen des
Randes sind gleich breit, der schwarze Streifen liegt außen. Die Breite des Randes
verhält sich zur Gesamthöhe der Standarte 1 zu 10.[1]
(2) Die Reichsdienstflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben
schwarz, in der Mitte weiß, unten rot; im weißen Streifen, etwas nach der Stange hin
verschoben, der Reichsadler. Der weiße Streifen ist über und unter dem Reichsadler
bogenförmig um etwa ein Fünftel verbreitert.
§ 2
(1) Alle Stellen, Behörden und Beamten des Reichs, ausgenommen der
Reichspräsident, der Reichswehrminister und die zur Führung der Reichskriegsflagge
oder Reichspostflagge Berechtigten, führen die Reichsdienstflagge.
(2) Reichsdienstgebäude können mit der schwarz-weiß-roten Flagge
und der Hakenkreuzflagge oder mit der Reichsdienstflagge und der
Hakenkreuzflagge beflaggt werden.
(3) Die Dienstfahrzeuge des Reichs auf Binnengewässern
und zur See führen die Reichsdienstflagge. Soweit dafür eine Möglichkeit besteht,
setzen sie außerdem die Hakenkreuzflagge.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.[2] Gleichzeitig treten entgegenstehende Bestimmungen der
Abschnitte I und IV der Verordnung über die
deutschen Flaggen vom 11. April 1921 (Reichsgesetzbl. S. 483) in der Fassung vom 5.
Mai 1926 (Reichsgesetzbl. S. 217) sowie die Bestimmungen im Abschnitt I Ziffer 2 bis 4 meiner Verordnung
über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung vom 31. März 1933 (Reichsgesetzbl.
I S. 179) außer Kraft.
Berlin, den 22. April 1933.
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
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