Verordnung
über die Gestaltung des Hoheitszeichens des Reichs.

Vom 7. März 1936.


  Zum Artikel I der Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs vom 5. November 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1287) bestimme ich:

  Das Hoheitszeichen des Reichs zeigt das Hakenkreuz, von einem Eichenkranz umgeben, auf dem Eichenkranz ein Adler mit geöffneten Flügeln. Der Kopf des Adlers ist nach rechts gewendet.

  Für die heraldische Gestaltung des Hoheitszeichens des Reichs sind die beigefügten Muster maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung für besondere Zwecke bleibt vorbehalten.


  Berlin, den 7. März 1936.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Stellvertreter des Führers
R. Heß

Reichsminister ohne Geschäftsbereich

Muster

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1936 I, S. 145-146.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung über die Gestaltung des Hoheitszeichens des Reichs (07.03.1936), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1936/hoheitszeichen-reich-gestalt_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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