Verordnung
über die Gestaltung des Hoheitszeichens des Reichs.
Vom 7. März 1936.
Zum Artikel I der Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs vom 5.
November 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1287) bestimme ich:
Das Hoheitszeichen des Reichs zeigt das Hakenkreuz, von einem Eichenkranz
umgeben, auf dem Eichenkranz ein Adler mit geöffneten Flügeln. Der Kopf des Adlers
ist nach rechts gewendet.
Für die heraldische Gestaltung des Hoheitszeichens des Reichs sind die
beigefügten Muster maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung für
besondere Zwecke bleibt vorbehalten.
Berlin, den 7. März 1936.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Stellvertreter des Führers
R. Heß |
Reichsminister ohne Geschäftsbereich |
Muster
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