Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.

Vom 13. März 1933.


  Für Zwecke der Aufklärung und Propaganda unter der Bevölkerung über die Politik der Reichsregierung und den nationalen Wiederaufbau des deutschen Vaterlandes wird ein Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda errichtet.

  Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung "Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda".

  Die einzelnen Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die Aufgaben, die aus deren Geschäftsbereich auf das neue Ministerium übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Geschäftsbereich der betroffenen Ministerien in den Grundzügen berührt wird.


  Berlin, den 13. März 1933.

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 104.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und
Propaganda (13.03.1933), in:documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/propaganda.html, Stand: aktuelles Datum.


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und Propaganda (30.06.1933)



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Letzte Änderung: 03.02.2004
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