Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für
Volksaufklärung und Propaganda.
Vom 13. März 1933.
Für Zwecke der Aufklärung und Propaganda unter der Bevölkerung
über die Politik der Reichsregierung und den nationalen Wiederaufbau des deutschen
Vaterlandes wird ein Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda errichtet.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung "Reichsminister für
Volksaufklärung und Propaganda".
Die einzelnen Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda
bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den
beteiligten Reichsministern die Aufgaben, die aus deren Geschäftsbereich auf das neue
Ministerium übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Geschäftsbereich der
betroffenen Ministerien in den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 13. März 1933.
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
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