Gesetz betreffend die Dienststrafgewalt über die Mitglieder der SA. und SS.

Vom 28. April 1933.


  Die Reichsgierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

  Die Mitglieder der SA. und SS. unterliegen einer öffentlich-rechtlichen Dienststrafgewalt nach Maßgabe der Vorschriften, die der Reichskanzler als oberster SA.-Führer erläßt.


Berlin, den 28. April 1933.[1]

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

 

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Anmerkung:
[1] Dieses Reichsgesetz wurde am 28. April 1933 verkündet. Durch § 7 des Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 wurde es außer Kraft gesetzt.


Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 230.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz betreffend die Dienststrafgewalt über die Mitglieder der SA. und SS. (28.04.1933), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/sa-ss.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.07.2003
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