Verordnung des Reichspräsidenten über Änderung des Reichswahlgesetzes.

Vom 2. Februar 1933*.


  Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird verordnet:

Artikel 1

  Das Reichswahlgesetz vom 6. März 1924 (Reichsgesetzbl. I S. 159) in der Änderung vom 13. März 1924 (Reichsgesetzbl. I S. 173) ist in folgender Fassung anzuwenden:

1. § 12 Ziffer II (Ausstellung von Wahlscheinen) erhält folgende neue Nummern 4 und 5:

4. wenn er Auslandsdeutscher ist und sich am Wahltag im Inland aufhält;
5. wenn er zur Besatzung von See- oder Binnenschiffen gehört und für keinen festen Landwohnsitz polizeilich gemeldet ist.

2. § 12 erhält folgenden neuen Abs. 2:

Als Auslandsdeutsche im Sinne des Abs. 1 gelten auch Reichsangehörige, die im Ausland als Beamte, Angestellte oder Arbeiter des Reichs, eines deutschen Landes oder der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft angestellt sind oder als Familienangehörige und Hausangestellte in ihrem Haushalt leben.

3. § 15 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Die Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens so viel Wählern des Wahlverbandes unterzeichnet sein, als Stimmen zur Erlangung eines Sitzes erforderlich sind. Hat eine Wählergruppe (Partei) diese Bedingung für einen ihrer Kreiswahlvorschläge erfüllt, so genügt für jeden ihrer anderen Kreiswahlvorschläge die Unterzeichnung von fünfzig Wählern.

4. Im § 15 wird nach Abs. 3 folgender neuer Abs. 3a eingeführt:

Die Bestimmungen im Abs. 3 gelten nicht für Kreiswahlvorschläge solcher Wählergruppen (Parteien), die mindestens einen Abgeordneten in den letzten Reichstag entsandt hatten.

Artikel 2

  Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.


  Berlin, den 2. Februar 1933.

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick


* Veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 30 vom 4. Februar 1933.

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 45-46.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung des Reichspräsidenten über Änderung des Reichswahlgesetzes (02.02.1933), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/wahlges-aendr.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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