Bundesbeschluß über Maßregeln zur Erhaltung und Befestigung der inneren Ruhe und Ordnung in Deutschland
["Maßregeln-Gesetz"]

vom 16. August 1824


  Art. 1  Es soll in allen Bundesstaaten, in welchen landständige Verfassungen bestehen, strenge darüber gewacht werden, damit in der Ausübung der den Stände durch die landständische Verfassung zugestandenen Rechte das monarchische Prinzip unverletzt erhalten bleibe, und damit zur Abhaltung aller Mißbräuche, welche durch die Oeffentlichkeit in den Verhandlungen oder durch den Druck derselben begangen werden können, eine den angeführten Bestimmungen der Schlußacte entsprechenden Geschäftsordnung eingeführt und über die genaue Beobachtung derselben strenge gehalten werde.
  Die deutsche Bundesversammlung theilt den Wunsch Seiner Kaiserlich-Königlichen Majestät, daß diejenigen Bundesstaaten, bei welchen die Oeffentlichkeit der landständigen Verfassung besteht, sich über die Grundlinien einer solchen Geschäftsordnung, im Sinne der angeführten bundesgesetzlichen Vorschriften, vereinbaren möchten.

  Art. 2  Das provisorische Gesetz, welches die Bundesversammlung über die deutschen Universitäten am 20. September 1819 beschlossen, dauert zwar selbstverständlich fort; es soll aber aus der Mitte der Bundesversammlung eine Commission von fünf Mitgliedern gewählt werden, welche mit Rücksicht auf die hinsichtlich der Universitäten bereits vorliegenden Verhandlungen, die gegenwärtig hervortretenden Gebrechendes gesammten Schul-, Unterrichts- und Erziehungs-Wesens in Deutschland zu erörtern, und die Maßregeln, zu welchen diese Erörterung Anlaß geben wird, in Vorschlag zu bringen habe.

  Art. 3  Das, mit dem 20. September laufenden Jahres erlöschende provisorische Preßgesetz, bleibt solange in Kraft, bis man sich über ein definitives Preßgesetz vereinbart haben wird.

 

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Quelle: Protokolle der deutschen Bundesversammlung 1824, 24. Sitzung, § 131.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Maßregeln-Gesetz (16.08.1824), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/nzjh/bdmssregges.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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