Allerhöchster Erlaß vom 14. Juli 1867., betreffend die
Ernennung des Präsidenten des Staatsministeriums und Ministers der auswärtigen
Angelegenheiten, Grafen von Bismarck-Schönhausen, zum Bundeskanzler des Norddeutschen
Bundes.
In Ausführung der Bestimmungen der Verfassung des
Norddeutschen Bundes (IV. Art. 15. und 17.) ernenne Ich Sie
hierdurch zum Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes.
Bad Ems, den 14. Juli 1867.
Wilhelm.
v. Mühler. Gr. zur Lippe.
An den Präsidenten des Staatsministeriums und Minister
der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Bismarck-Schönhausen.
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