Verordnung über die Neuwahl des Reichstags.
Vom 18. Juli 1930.
´ Auf Grund des § 6 des Reichswahlgesetzes vom
6. März 1924 (Reichsgesetzbl. I S. 159) wird verordnet:
Die Hauptwahlen zum Reichstag finden am 14. September 1930
statt.
Berlin, den 18. Juli 1930.
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichsminister des Innern
Wirth
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