Verordnung des Reichspräsidenten über die Auflösung des
Reichstags.
Vom 18. Juli 1930.
Nachdem der Reichstag heute beschlossen hat, zu verlangen, daß meine
auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung
erlassenen Verordnungen vom 16. Juli außer Kraft gesetzt werden,[1]
löse ich auf Grund des Artikel 25 der
Reichsverfassung den Reichstag auf.
Berlin, den 18. Juli 1930.
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichskanzler
Dr. Brüning
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