Verordnung des Reichspräsidenten über die Auflösung des Reichstags.

Vom 18. Juli 1930.


  Nachdem der Reichstag heute beschlossen hat, zu verlangen, daß meine auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung erlassenen Verordnungen vom 16. Juli außer Kraft gesetzt werden,[1] löse ich auf Grund des Artikel 25 der Reichsverfassung den Reichstag auf.


  Berlin, den 18. Juli 1930.

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichskanzler
Dr. Brüning

 

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Anmerkung:
[1]
Vgl. Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung über Außerkraftsetzung von Verordnungen (18.07.1930).


Quelle: Reichsgesetzblatt 1930 I, S. 299.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung des Reichspräsidenten über die Auflösung des Reichstags (18.07.1930), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1930/aufloesung-reichstag-reichspraesident_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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