Verhängung des Belagerungszustandes über Bremen und Vegesack.

Vom 23. April 1919.


  Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit wird hiermit über das Gebiet der Stadt Bremen, über das bremische Landgebiet und Vegesack der Belagerungszustand verhängt.


  Berlin, den 23. April 1919.[1]

Der Reichspräsident
Ebert

Der Präsident des Reichsministeriums
Scheidemann

 

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Anmerkung:
[1] Diese Notverordnung des Reichspräsidenten wurde am 26. April 1919 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1919, S. 429.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verhängung des Belagerungszustandes über Bremen und Vegesack (23.04.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/belagerung_bremen.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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