Verhängung des Belagerungszustandes über Bremen und Vegesack.
Vom 23. April 1919.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
wird hiermit über das Gebiet der Stadt Bremen, über das bremische Landgebiet und
Vegesack der Belagerungszustand verhängt.
Berlin, den 23. April 1919.[1]
Der Reichspräsident
Ebert
Der Präsident des Reichsministeriums
Scheidemann
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