Verhängung des Belagerungszustandes über das Gebiet des Freistaats Braunschweig.

Vom 13. April 1919.


  Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit wird hiermit über das Gebiet des Freistaats Braunschweig der Belagerungszustand verhängt. Mit der Durchführung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen wird der Kommandeur des Freiwilligen Landesjägerkorps, Generalmajor Maerker beauftragt.


  Weimar, den 13. April 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Präsident des Reichsministeriums
Scheidemann

Der Reichswehrminister
Noske

 

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Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1919, S. 391.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verhängung des Belagerungszustandes über das Gebiet des Freistaats Braunschweig (13.04.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/belagerung_bs.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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