Verhängung des Belagerungszustandes über das Gebiet des
Freistaats Braunschweig.
Vom 13. April 1919.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit wird hiermit
über das Gebiet des Freistaats Braunschweig der Belagerungszustand verhängt. Mit der
Durchführung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen wird der
Kommandeur des Freiwilligen Landesjägerkorps, Generalmajor Maerker beauftragt.
Weimar, den 13. April 1919.
Der Reichspräsident
Ebert |
Der Präsident des Reichsministeriums
Scheidemann
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Der Reichswehrminister
Noske
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