Verordnung über die Berufung der verfassunggebenden Deutschen
Nationalversammlung.
Vom 21. Januar 1919.
Die am 19. Januar 1919 gewählte verfassunggebende Deutsche
Nationalversammlung wird berufen, am 6. Februar 1919 in Weimar zusammenzutreten. Der
Staatssekretär des Innern wird mit den zu diesem Zwecke nötigen Vorbereitungen
beauftragt.
Berlin, den 21. Januar 1919.[1]
Die Reichsregierung |
Ebert |
Scheidemann |
Der Staatssekretär des Innern
Dr. Preuß
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