Statut des
"Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
[Vom 7. September 1951]
Artikel 1
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom
Bundespräsidenten verliehen und kann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in Form
eines Ordenszeichens getragen werden.
Artikel 2
Der Verdienstorden der Bundesrepublik wird verliehen
als: |
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Großkreuz,
Großes Verdienstkreuz und
Verdienstkreuz. |
Der Bundespräsident behält sich vor, das
Großkreuz in einzelnen Fällen in besonderer Ausführung zu verleihen.
Das Große Verdienstkreuz kann mit Stern, das Verdienstkreuz auch in Form des
Ordenskreuzes am Bande verliehen werden.[1] |
Artikel 3
(1) Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden
gefaßtes schlankes Kreuz. In seiner Mitte ist der Bundesadler auf einem runden Schilde
aufgesetzt.
(2) Das Band des Ordens ist rot, mit gold-schwarz-goldenem Saum.
Artikel 4
(1) Form und Tragweise des Verdienstkreuzes sind: |
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1. Das Großkreuz wird an einem breiten, von der rechten
Schulter zur linken Hüfte führenden Bande getragen. Zu dem Großkreuz gehört ein
goldener sechsspitziger Bruststern, auf dem das Ordenszeichen aufgesetzt ist. Dieser wird
an der linken Brustseite getragen.
2. Das Große Verdienstkreuz ist etwas kleiner als das Großkreuz. |
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Es wird
a) als Großes Verdienstkreuz mit Stern an einem breiten Ordensbande von der rechten
Schulter zur linken Hüfte führenden Bande getragen. Zu dem Großen Verdienstkreuz
mit Stern gehört ein goldener vierspitziger Bruststern, auf dem das Ordenszeichen
aufgesetzt ist. Dieser wird auf der linken Brustseite getragen.
b) als Großes Verdienstkreuz an einem Ordensbande um den Hals getragen. |
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3. Das Verdienstkreuz ist etwas kleiner als das Große
Verdienstkreuz. |
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Es wird
a) als Verdienstkreuz an der linken Brustseite,
b) als Verdienstkreuz am Bande an einem schmalen Band an der linken oberen Brustseite
getragen. |
Form und Ausmaß der Ordenzeichen sowie Art
und Farbe der Bänder werden auf Mustertafeln festgelegt.[2]
(2) Die Inhaber des Großkreuzes und des Großen Verdienstkreuzes mit Stern
können als Zeichen ihrer erhöhten Auszeichnung außerdem das Große Verdienstkreuz
tragen.
(3) Bei erneuter, höherer Auszeichnung mit dem Verdienstorden der
Bundesrepublik Deutschland wird das früher verliehene Ordenszeichen nicht abgelegt.
Jedoch tragen mit dem Großkreuz Beliehene, die bereits Inhaber des Großen
Verdienstkreuzes mit Stern sind, das Schulterband des Großkreuzes. |
Artikel 5
(1) Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des
Verdienstordens sind: |
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Die Leiter der obersten Bundesbehörden sowie der Präsident
des Deutschen Bundestages und der Präsident des Deutschen Bundesrates |
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für die im Dienste des Bundes stehenden Personen ihres
Geschäftsbereiches; |
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der Bundesminister des Auswärtigen |
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für deutsche Staatsangehörige mit dem Wohnsitz im Ausland und für
ausländische Staatsangehörige; |
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die Staats- und Ministerpräsidenten der Länder, der
Regierende Bürgermeister der Stadt Berlin, der Präsident des Senates der Freien
Hansestadt Bremen und der Präsident des Senates Erster Bürgermeister der Hansestadt
Hamburg |
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für den Bereich ihrer Länder. |
(2) Die Vorschläge sind dem Chef des
Bundespräsidialamtes zuzuleiten, der sie dem Bundespräsidenten zur Entscheidung vorlegt. |
Artikel 6
(1) Das Großkreuz und das Große Verdienstkreuz mit Stern werden
jeweils durch einen besonderen Erlaß des Bundespräsidenten verliehen. Dieser wird vom
Bundeskanzler und, je nachdem es sich um einen deutschen oder um einen ausländischen
Staatsangehörigen handelt, von dem Bundesminister des Innern oder dem Bundesminister des
Auswärtigen gegengezeichnet und von dem Chef des Bundespräsidialamtes mitgezeichnet.
(2) Verleihungen des Großen Verdienstkreuzes und der Verdienstkreuze werden
listenmäßig durch Erlaß des Bundespräsidenten unter Gegenzeichnung durch den
Bundeskanzler und den Bundesminister des Innern oder den Bundesminister des Auswärtigen
und unter Mitzeichnung durch den Chef des Bundespräsidialamtes vollzogen.
Artikel 7
(1) Alle Beliehenen erhalten eine Urkunde mit der
Unterschrift des Bundespräsidenten. Die Urkunden über die Verleihung der Großkreuze und
des Großen Verdienstkreuzes mit Stern tragen das große, die über die Verleihung der
anderen Verdienstorden das kleine Bundessiegel.
(2) Das Ordenszeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über. Eine
Rückgabepflicht seiner Hinterbliebenen besteht nicht.[3]
Artikel 8
Die Geschäfte der Ordenskanzlei nimmt das Bundespräsidialamt wahr.
Bonn, den 7. September 1951.[4]
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Lehr
VERDIENSTORDEN
DER
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
VERDIENSTKREUZ AM BANDE
Beschreibung der Ordenszeichen und ihrer Bänder
Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden gefaßtes schlankes Kreuz.
In seiner Mitte ist der Bundesadler auf einem runden Schild aufgesetzt.
Das Band des Ordens ist rot mit gold-schwarz-goldenem Saum.
Im einzelnen:
Das Verdienstkreuz am Bande siehe Abbildung hat einen
Durchmesser von 55 mm. An seiner Spitze ist ein Ring befestigt. Die Rückseite des
Kreuzes ist glatt.
Das Ordensband ist 30 mm breit.
Das Verdienstkreuz gleicht dem Verdienstkreuz am Bande. Statt des Ringes ist
auf seiner Rückseite eine feststellbare Anstecknadel angebracht. Die Rückseite des
Kreuzes ist glatt. Ein Ordensband gehört zu dieser Auszeichnung nicht.
Das Große Verdienstkreuz hat einen Durchmesser von 60 mm. Die Rückseite
des Kreuzes gleicht der Vorderseite. An der Spitze des Ordenskreuzes ist ein Ring
befestigt.
Das Ordensband ist 44 mm breit.
Das Große Verdienstkreuz mit Stern gleicht dem Großen
Verdienstkreuz.
Der zu dieser Auszeichnung gehörende Stern besteht aus 4 goldenen Strahlenbündeln, auf
deren Mitte ein 45 mm großes Ordenskreuz aufgesetzt ist. Der Stern hat einen
Durchmesser von 70 mm.
Das Ordensband, an dem das Ordenskreuz befestigt ist, hat, eine Breite von 100 mm.
Das Großkreuz hat einen Durchmesser von 70 mm. Die Rückseite. des Kreuzes
gleicht der Vorderseite.
Der zu dieser Auszeichnung gehörende Stern besteht aus 6 goldenen Strahlenbündeln, auf
deren Mitte ein 45 mm großes Ordenskreuz aufgesetzt ist. Der Stern hat einen Durchmesser
von 80 mm.
Das Ordensband gleicht dem Ordensband des Großen Verdienstkreuzes mit Stern; es ist
jedoch mit dem Zeichen des Bundesadlers durchwebt. |
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