Allerhöchster Erlaß, betreffend die Kaiser-Wilhelm-Stiftung
für die Angehörigen der deutschen Reichs-Postverwaltung.
Vom 29. August 1872.
Auf Ihren Bericht vom 23. August 1872 will Ich hierdurch mit der Mir
durch das Reichsgesetz vom 20. Juni
1872, betreffend die Verwendung des Ueberschusses aus der Verwaltung der
französischen Landesposten durch die deutsche Reichs-Postverwaltung während des
Krieges gegen Frankreich in den Jahren 1870 und 1871 (Reichs-Gesetzblatt Seite 210),
zur Verfügung gestellten Summe von Einhunderttausend Thalern eine Stiftung begründen,
welche den Zweck hat, die Wohlfahrt der Angehörigen der Reichs-Postverwaltung zu
fördern, insbesondere den Beamten dieser Verwaltung, ihren
Familien und Hinterbliebenen zur Hebung ihrer sittlichen und geistigen
Bildung, sowie zur Förderung ihres materiellen Wohls Unterstützung zu
gewähren. Ich verleihe dieser Stiftung auf Ihren Antrag den Namen:
"Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutschen
Reichs-Postverwaltung" und ertheile dem anliegenden Statute derselben hierdurch Meine
Genehmigung. Diese Meine Order und das Statut
der Stiftung sind durch das Reichs-Gesetzblatt zu veröffentlichen.
Regensburg, den 29. August 1872.[1]
An den Reichskanzler
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Wilhelm. |
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In Vertretung des Reichskanzlers.
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Delbrück.
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