Zuschrift des Bundes-Kanzlers v. Bismarck an den Präsidenten des
Reichstags Simson
(Beschluß des Norddeutschen Bundesrats betreffend die Einführung der Bezeichnungen
"Deutsches Reich" und "Deutscher Kaiser")
vom 9. Dezember 1870
Ew. beehre mich die ganz ergebenste Miitheilung zu mache, daß der Bundesrath
des Norddeutschen Bundes im Einverständniß mit den Regierungen von
Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, beschlossen hat, dem Reichstage des Norddeutschen
Bundes folgende Abänderung der Verfassung des Deutschen Bundes (Nr. 6 der Drucksachen)
zur verfassungsmäßigen Zustimmung vorzulegen:[1]
- Im Eingang der Bundesverfassung ist an der Stelle der Worte:
"Dieser Bund wird den Namen Deutscher Bund führen" zu setzen:
"Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen".
- Der erste Absatz des Artikels 11 der Bundesverfassung erhält nachstehende Fassung:
"Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen
Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen
des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge
mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen."
Der Kanzler der Norddeutschen Bundes
In Vertretung
Delbrück
An den Präsidenten des Reichstages
des Norddeutschen Bundes
Herrn Dr. Simson, Hochwohlgeboren.
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