Allerhöchster Präsidial-Erlaß vom 12. August 1867., betreffend
die Errichtung des Bundeskanzler-Amtes.
Auf Ihren Bericht vom 10. d. M. genehmige Ich die Errichtung einer
Behörde für die dem Bundeskanzler obliegende Verwaltung und Beaufsichtigung der durch
die Verfassung des Norddeutschen Bundes zu Gegenständen der
Bundesverwaltung gewordenen, beziehungsweise unter die Aufsicht des Bundes-Präsidiums
gestellten Angelegenheiten, sowie für die Ihnen, als Bundeskanzler, zustehende
Bearbeitung der übrigen Bundes-Angelegenheiten. Diese Behörde soll den Namen
"Bundeskanzler-Amt" führen und unter Ihrer unmittelbaren Leitung stehen. Zum
Präsidenten derselben will Ich den Wirklichen Geheimen
Ober-Regierungsrath und Ministerialdirektor Delbrück ernennen.
Bad Ems, den 12. August 1867.[1]
Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.
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