Allerhöchster Erlaß, betreffend die Beauftragung Sr.
Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen mit der Stellvertretung Sr. Majestät
des Kaisers in den Regierungsgeschäften.
Vom 4. Juni 1878.
Da Ich in Folge Meiner Verwundung zur Vollziehung der nöthigen
Unterschriften augenblicklich nicht im Stande bin, Ich auch nach Vorschrift der Aerzte, um
die Heilung der Wunden nicht aufzuhalten, Mich aller Geschäfte enthalten soll, so will
Ich Eurer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit und Liebden für die Dauer Meiner
Behinderung Meine Vertretung in der oberen Leitung der Regierungsgeschäfte übertragen.
Eure Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden ersuche Ich, hiernach das
Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 4. Juni 1878.[1]
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Auf Allerhöchsten Befehl dazu berufen, bezeugen wir, die
unterzeichneten Chefs des Civil- und Militärkabinetts, daß Seine Majestät der Kaiser
und König in unserer Gegenwart den Inhalt der vorstehenden Verordnung nach genommener
Kenntniß von derselben ausdrücklich genehmigt und die Vollziehung und Veröffentlichung
durch Allerhöchstihren dabei gegenwärtigen Reichskanzler und Minister-Präsidenten
befohlen haben. |
v. Wilmowski. v. Albedyll.
Fürst v. Bismarck.
Fürst v. Bismarck. Otto Graf zu
Stolberg. Leonhardt. Falk.
v. Kameke. Friedenthal. v.
Bülow. Hofmann. Graf zu
Eulenburg.
Maybach. Hobrecht.
An
des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen
Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden.
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