Allerhöchster Erlaß, betreffend die Beauftragung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen mit der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers in den Regierungsgeschäften.

Vom 4. Juni 1878.


  Da Ich in Folge Meiner Verwundung zur Vollziehung der nöthigen Unterschriften augenblicklich nicht im Stande bin, Ich auch nach Vorschrift der Aerzte, um die Heilung der Wunden nicht aufzuhalten, Mich aller Geschäfte enthalten soll, so will Ich Eurer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit und Liebden für die Dauer Meiner Behinderung Meine Vertretung in der oberen Leitung der Regierungsgeschäfte übertragen. Eure Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden ersuche Ich, hiernach das Erforderliche zu veranlassen.


  Berlin, den 4. Juni 1878.[1]

Auf Allerhöchsten Befehl dazu berufen, bezeugen wir, die unterzeichneten Chefs des Civil- und Militärkabinetts, daß Seine Majestät der Kaiser und König in unserer Gegenwart den Inhalt der vorstehenden Verordnung nach genommener Kenntniß von derselben ausdrücklich genehmigt und die Vollziehung und Veröffentlichung durch Allerhöchstihren dabei gegenwärtigen Reichskanzler und Minister-Präsidenten befohlen haben.

v. Wilmowski.     v. Albedyll.
Fürst v. Bismarck.

Fürst v. Bismarck.     Otto Graf zu Stolberg.     Leonhardt.     Falk.
v. Kameke.     Friedenthal.     v. Bülow.     Hofmann.     Graf zu Eulenburg.
Maybach. Hobrecht.

  An
des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen
Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden.

 

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Anmerkung:
[1] Diese Verordnung des Kaisers Wilhelm I. wurde am 6. Juni 1878 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1878, S. 101.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Beauftragung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen mit der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers in den Regierungsgeschäften (04.06.1878), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/ks-stellv1878_erl01.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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