Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiederübernahme der
Regierungsgeschäfte durch Seine Majestät den Kaiser.
Vom 5. Dezember 1878.
In der Anlage lasse ich Ihnen beglaubigte
Abschrift eines von Mir an des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit gerichteten
Erlasses, Inhalts dessen Ich die Regierungsgeschäfte mit dem heutigen Tage wieder
übernehmen will, mit dem Auftrage zugehen, denselben nebst gegenwärtiger Order durch das
Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich habe Meinem Herrn Sohne,
des Kronprinzen Kaiserlicher und Königlicher Hoheit für die mit voller Hingebung und mit
sorglicher Beachtung Meiner Grundsätze erfolgreich geführte Vertretung Meinen Dank durch
einen besonderen Erlaß ausgesprochen.
Berlin, den 5. Dezember 1878.
Wilhelm.
Otto Graf zu Stolberg.
An den Reichskanzler
A n l a g e.
Nachdem durch Gottes gnädige Hülfe Meine Gesundheit
wiederhergestellt und damit die Behinderung fortgefallen ist, für deren Dauer Ich durch
Meine Order vom 4. Juni d. J. Eurer Kaiserlichen
und Königlichen Hoheit und Liebden Meine Vertretung in der oberen Leitung der
Regierungsgeschäfte übertragen habe, will Ich diese Geschäfte mit dem heutigen Tage
wieder Selbst übernehmen. Dem Reichskanzler und dem Staatsministerium habe Ich diesen Erlaß zur amtlichen Veröffentlichung zugehen lassen.
Berlin, den 5. Dezember 1878.
Wilhelm.
Otto Graf zu
Stolberg. Leonhardt. Falk. v.
Kameke. Friedenthal.
v. Bülow. Hofmann. Graf zu
Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
An
des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen
Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden.
|