Erlaß Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen
wegen Uebernahme der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers in den
Regierungsgeschäften.
Vom 5. Juni 1878.
In der Anlage lasse Ich Ihnen eine von Seiner Majestät dem Kaiser
und Könige an Mich gerichtete Allerhöchste Order mit der Weisung zugehen, dieselbe nebst
Meinem gegenwärtigen Erlasse durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen. Es ist Mein fester Wille, die Mir von des Kaisers und Königs
Majestät übertragene und von Mir übernommene Stellvertretung unter gewissenhafter
Beobachtung der Verfassung und der Gesetze nach den Mir
bekannten Grundsätzen Seiner Majestät, Meines Kaiserlichen Vaters und Herrn, zu führen.
Berlin, den 5. Juni 1878.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Fürst v. Bismarck.
An den Reichskanzler.
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