Gesetz über die Vereidigung der Beamten und der Soldaten der
Wehrmacht.
Vom 1. Dezember 1933.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit
verkündet wird:
§ 1
Die öffentlichen Beamten und die Soldaten der Wehrmacht haben
beim Eintritt in den Dienst einen Diensteid zu leisten. Das Nähere
wird durch Verordnung des Reichspräsidenten bestimmt.[1]
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in
Kraft.[2]
Berlin, den 1. Dezember 1933.
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
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