Gesetz über die Vernehmung von Angehörigen der
Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und ihrer Gliederungen.
Vom 1. Dezember 1936.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit
verkündet wird:
§ 1
(1) Unterführer der Nationalsozialistischen Deutschen
Arbeiterpartei und ihrer Gliederungen, die die Amtstätigkeit eines Stützpunktleiters,
eine dieser gleichstehende oder eine höhere Amtstätigkeit ausüben,
dürfen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht,
als Zeugen oder Sachverständige nur mit Genehmigung vernommen werden.
(2) Dasselbe gilt für Angehörige der Parteigerichte und des
Sicherheitsdienstes der SS.
(3) Angehörige der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder
ihrer Gliederungen dürfen als Zeugen oder Sachverständige nur mit Genehmigung vernommen
werden, soweit sie über dienstliche schriftliche oder mündliche
Anordnungen, Verhandlungen oder Mitteilungen aussagen sollen, die im Einzelfall von der
zuständigen Stelle bei der Bekanntgabe als geheim oder vertraulich bezeichnet worden
sind.
(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten auch nach dem Ausscheiden aus der
Partei, der Gliederung oder dem Amt.
§ 2
(1) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die Ablegung des
Zeugnisses oder die Abgabe des Gutachtens dem Wohl des Reiches Nachteile
bereiten würde.
(2) Die Genehmigung ist durch die vernehmende Stelle einzuholen, soweit
sie nicht schon von dem Zeugen oder Sachverständigen beigebracht ist; ihre
Erteilung ist dem Zeugen oder Sachverständigen vor der Vernehmung bekanntzugeben.
§ 3
Der Stellvertreter des Führers erläßt im Einvernehmen mit dem
Reichsminister der Justiz die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften
und Übergangsbestimmungen. Er bestimmt insbesondere, für welche Unterführer die §§ 1 und 2 gelten, welche Stellen über die Genehmigung
entscheiden und welche Stellen dienstliche Anordnungen, Verhandlungen oder Mitteilungen
als geheim oder vertraulich bezeichnen können.
Berlin, den 1. Dezember 1936.[1]
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner
Der Stellvertreter des Führers
R. Heß
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