Verordnung über das Inkrafttreten
des Gesetzes zur Verhinderung der Teilnahme am spanischen Bürgerkrieg.

Vom 19. Februar 1937.


  Auf Grund des § 5 des Gesetzes zur Verhinderung der Teilnahme am spanischen Bürgerkrieg vom 18. Februar 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 241) wird verordnet:

  Das Gesetz tritt am 21. Februar 1937 in Kraft.


  Berlin, den 19. Februar 1937.

Der Reichsminister des Auswärtigen
Freiherr von Neurath

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1937 I, S. 247.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verhinderung der Teilnahme am spanischen Bürgerkrieg (19.02.1937), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1937/spanischer-buergerkrieg_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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