Bekanntmachung, betreffend die Errichtung des ersten Protokolls
über die Niederlegung von Ratifikationsurkunden zu dem Friedensvertrag zwischen
Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten.
Vom 11. Januar 1920.
Der mit dem Gesetz über den
Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 16.
Juli 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 687) veröffentlichte Friedensvertrag
zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten nebst dem dazu
gehörenden Protokoll ist von Deutschland, dem Britischen
Reiche, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Bolivien, Brasilien, Guatemala, Panama, Peru,
Polen, Siam, der Tschecho-Slowakei und Uruquay ratifiziert worden. Die mit dem gleichen Gesetze veröffentlichte Vereinbarung zwischen Deutschland und den Vereinigten
Staaten von Amerika, Belgien, dem Britischen Reiche und Frankreich über die militärische
Besetzung der Rheinlande ist von Deutschland, Belgien, dem Britischen Reiche und
Frankreich ratifiziert worden.
Das erste Protokoll über die Niederlegung der Ratifikationsurkunden ist am 10.
Januar 1920 nachmittags vier Uhr fünfzehn Minuten westeuropäischer Zeit errichtet
worden.
Berlin, den 11. Januar 1920.[1]
Der Reichsminister des Auswärtigen |
In Vertretung |
Haniel
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