Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den
alliierten und assoziierten Mächten.
Vom 16. Juli 1919.
Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das
folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschusses hiermit verkündet
wird:
A r t i k e l 1
Dem am 28. Juni 1919 unterzeichneten Friedensvertrage
zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten und dem dazugehörenden Protokolle sowie der am gleichen Tage unterzeichneten Vereinbarung über die militärische Besetzung der
Rheinlande wird zugestimmt.
Der Friedensvertrag, das Protokoll
und die Vereinbarung werden
nachstehend veröffentlicht.
A r t i k e l 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Berlin, den 16. Juli 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Präsident des Reichsministeriums
Bauer
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