Verordnung des Reichspräsidenten zur Abänderung der Verordnung über die Bildung außerordentlicher Gerichte vom 29. März 1921.

Vom 14. Mai 1921.


Auf Grund des Artikels 48 der Verfassung des Deutschen Reichs verordne ich in Abänderung meiner Verordnung über die Bildung außerordentlicher Gerichte vom 29. März 1921 (Reichs-Gesetzbl. S. 371) folgendes:

1. Im § 9 werden hinter Abs. 1 folgende neue Absätze eingefügt:

Die Anklage soll vor dem außerordentlichen Gerichte nur dann erhoben werden, wenn die Tat mit der aufrührerischen Bewegung aus dem März 1921 in Verbindung steht.
Gegen Personen, welche zur Zeit der Tat das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet das Verfahren vor den außerordentlichen Gerichten statt.



2. Nach dem § 10 wird folgender § 10a eingefügt:

§ 10a

Die Verteidigung ist außer in den Fällen des § 140 Abs. 2 der Strafprozeßordnung notwendig in allen Sachen, die ohne diese Verordnung vor dem Reichsgericht in erster Instanz oder vor dem Schwurgericht zu verhandeln gewesen wären.



3. § 18 wird wie folgt geändert:
a) Im Satz 2 wird statt "24 Stunden" gesetzt "drei Tage",
b) die Sätze 6 und 7 werden gestrichen, an ihre Stelle treten folgende Vorschriften:

Nach dem Ermessen der Anklagebehörde kann bei der Anklageschrift von den Erfordernissen des § 198 Abs. 2 der Strafprozeßordnung abgesehen werden. Die Bestimmungen des § 148 Abs. 2, 3 der Strafprozeßordnung gelten mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Eröffnung des Hauptverfahrens die Einreichung der Anklageschrift tritt.

c) dem letzten Satze wird folgender Halbsatz angefügt:
§ 244 Abs. 1 der Strafprozeßordnung findet Anwendung.



  Berlin, den 14. Mai 1921.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister der Justiz
Schiffer

 

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Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1921, S. 689.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung des Reichspräsidenten zur Abänderung der Verordnung über die Bildung außerordentlicher Gerichte vom 29. März 1921 (14.05.1921), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1921/ausserordentliche-gerichte_vo02.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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