Verhängung des Belagerungszustandes über das Gebiet des
Freistaats Sachsen.
Vom 23. April 1919.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
wird hiermit über das Gebiet des Freistaats Sachsen der Belagerungszustand verhängt. Mit
der Durchführung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen wird die Sächsische Regierung
beauftragt.
Berlin, den 23. April 1919.[1]
Der Reichspräsident
Ebert
Der Präsident des Reichsministeriums
Scheidemann
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