Verhängung des Belagerungszustandes über das Gebiet des Freistaats Sachsen.

Vom 23. April 1919.


  Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit wird hiermit über das Gebiet des Freistaats Sachsen der Belagerungszustand verhängt. Mit der Durchführung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen wird die Sächsische Regierung beauftragt.


  Berlin, den 23. April 1919.[1]

Der Reichspräsident
Ebert

Der Präsident des Reichsministeriums
Scheidemann

 

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Anmerkung:
[1] Diese Notverordnung des Reichspräsidenten wurde am 26. April 1919 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1919, S. 429.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verhängung des Belagerungszustandes über das Gebiet des Freistaats Sachsen (23.04.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/belagerung_sachsen.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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