Erklärung des Belagerungszustandes über den Regierungsbezirk Stettin mit Ausschluß des Festungsbereichs Swinemünde.

Vom 17. Mai 1919.


  Wegen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit wird über den Regierungsbezirk Stettin mit Ausschluß des Festungsbereichs Swinemünde der Belagerungszustand erklärt. Mit der Durchführung der hieraus sich ergebenden Maßnahmen wird das Generalkommando des II. Armeekorps in Stettin beauftragt.


  Berlin, den 17. Mai 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Präsident des Reichsministeriums
Scheidemann

 

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Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1919, S. 464.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Erklärung des Belagerungszustandes über den Regierungsbezirk Stettin mit Ausschluß des Festungsbereichs Swinemünde (17.05.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/belagerung_stettin.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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