Erklärung des Belagerungszustandes über den Regierungsbezirk
Stettin mit Ausschluß des Festungsbereichs Swinemünde.
Vom 17. Mai 1919.
Wegen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit wird über den
Regierungsbezirk Stettin mit Ausschluß des Festungsbereichs Swinemünde
der Belagerungszustand erklärt. Mit der Durchführung der hieraus sich ergebenden
Maßnahmen wird das Generalkommando des II. Armeekorps in Stettin beauftragt.
Berlin, den 17. Mai 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Präsident des Reichsministeriums
Scheidemann
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