Abänderung des Erlasses vom 17. Mai 1919, betreffend Verhängung
des Belagerungszustandes über den Regierungsbezirk Stettin.
Vom 23. Mai 1919.
Der Erlaß vom 17. Mai 1919, betreffend
Verhängung des Belagerungszustandes über den Regierungsbezirk Stettin, wird dahin abgeändert, daß der Belagerungszustand nur mehr über den
Stadtkreis Stettin sowie die Landkreise Randow, Greifenhagen und Stargard
aufrechterhalten, im übrigen aber aufgehoben wird.
Berlin, den 23. Mai 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Präsident des Reichsministeriums
Scheidemann
|