Bekanntmachung über die Ausprägung von Reichssilbermünzen im
Nennbetrage von 2 und 5 Reichsmark.
Vom 16. März 1934.
Auf Grund des § 3 des Münzgesetzes vom 30. August 1924
(Reichsgesetzbl. II S. 254) in Verbindung mit dem Gesetz über
die Aufhebung des Reichsrats vom 14. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 89) werden
Reichssilbermünzen im Nennbetrage von 2 und 5 Reichsmark mit folgender Maßgabe
hergestellt:
Die 2-Reichsmark-Stücke haben ein Mischverhältnis von 625 Teilen Silber und 375
Teilen Kupfer. Bei der Prägung werden aus 1 Kilogramm Feinsilber 200 Stücke ausgebracht.
Die 5-Reichsmark-Stücke haben ein Mischverhältnis von 900 Teilen Silber und 100 Teilen
Kupfer. Bei der Prägung werden aus 1 Kilogramm Feinsilber 80 Stücke ausgebracht. Danach
hat das Stück zu 2 Reichsmark ein Gewicht von 8 Gramm, das Stück zu 5 Reichsmark ein
Gewicht von 13, 888 888 9 Gramm. Der Durchmesser beträgt bei den 2-Reichsmark-Stücken 25
Millimeter, bei den 5-Reichsmark-Stücken 29 Millimeter.
Die Schauseiten der Münzen tragen innerhalb des aus einem flachen Stäbchen mit
Perlenkreis bestehenden erhabenen Randes den Turm der Garnisonskirche von Potsdam. Links
vom Turm steht das Datum "21. März" und rechts vom Turm die von zwei
Hakenkreuzen eingerahmte Jahreszahl "1933". Am unteren Rande der Schauseiten
befindet sich das Münzzeichen.
Die Wertseiten der Münzen tragen in der Mitte den Reichsadler. Innerhalb des aus
einem flachen Stäbchen mit Perlenkreis bestehenden erhabenen Randes stehen in Fraktur in
der oberen Hälfte die Worte "Deutsches Reich" und in der durch die geteilte
Jahreszahl und je 1 Hakenkreuz getrennten unteren Hälfte die Wertbezeichnung "2
Reichsmark" oder "5 Reichsmark".
Die Münzen werden im Ringe mit einem glatten Rande geprägt, der in Fraktur die
vertiefte Inschrift "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" führt; Anfang und Ende
dieser Inschrift sind durch zwei Arabesken und einen Stern getrennt.
Berlin, den 16. März 1934.
Der Reichsminister der Finanzen |
Im Auftrag |
Dr. Olscher
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