Bekanntmachung über die Ausprägung von Reichssilbermünzen im Nennbetrage von 2 und 5 Reichsmark.

Vom 16. März 1934.


  Auf Grund des § 3 des Münzgesetzes vom 30. August 1924 (Reichsgesetzbl. II S. 254) in Verbindung mit dem Gesetz über die Aufhebung des Reichsrats vom 14. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 89) werden Reichssilbermünzen im Nennbetrage von 2 und 5 Reichsmark mit folgender Maßgabe hergestellt:

  Die 2-Reichsmark-Stücke haben ein Mischverhältnis von 625 Teilen Silber und 375 Teilen Kupfer. Bei der Prägung werden aus 1 Kilogramm Feinsilber 200 Stücke ausgebracht. Die 5-Reichsmark-Stücke haben ein Mischverhältnis von 900 Teilen Silber und 100 Teilen Kupfer. Bei der Prägung werden aus 1 Kilogramm Feinsilber 80 Stücke ausgebracht. Danach hat das Stück zu 2 Reichsmark ein Gewicht von 8 Gramm, das Stück zu 5 Reichsmark ein Gewicht von 13, 888 888 9 Gramm. Der Durchmesser beträgt bei den 2-Reichsmark-Stücken 25 Millimeter, bei den 5-Reichsmark-Stücken 29 Millimeter.

  Die Schauseiten der Münzen tragen innerhalb des aus einem flachen Stäbchen mit Perlenkreis bestehenden erhabenen Randes den Turm der Garnisonskirche von Potsdam. Links vom Turm steht das Datum "21. März" und rechts vom Turm die von zwei Hakenkreuzen eingerahmte Jahreszahl "1933". Am unteren Rande der Schauseiten befindet sich das Münzzeichen.

  Die Wertseiten der Münzen tragen in der Mitte den Reichsadler. Innerhalb des aus einem flachen Stäbchen mit Perlenkreis bestehenden erhabenen Randes stehen in Fraktur in der oberen Hälfte die Worte "Deutsches Reich" und in der durch die geteilte Jahreszahl und je 1 Hakenkreuz getrennten unteren Hälfte die Wertbezeichnung "2 Reichsmark" oder "5 Reichsmark".

  Die Münzen werden im Ringe mit einem glatten Rande geprägt, der in Fraktur die vertiefte Inschrift "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" führt; Anfang und Ende dieser Inschrift sind durch zwei Arabesken und einen Stern getrennt.


  Berlin, den 16. März 1934.

Der Reichsminister der Finanzen

Im Auftrag

Dr. Olscher

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1934 I, S. 201.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Bekanntmachung über die Ausprägung von Reichssilbermünzen im Nennbetrage von 2 und 5 Reichsmark (16.03.1934), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1934/muenzen1934.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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