Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage.

Vom 1. April 1935.


  Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Feiertage vom 27. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 129) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Volksaufklärung und Propaganda folgendes verordnet:

§ 1

  Die Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 16. März 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 199) wird wie folgt geändert:

  1. Im § 1 werden die Worte "von Mitternacht zu Mitternacht" durch die Worte: "von Polizeistunde zu Polizeistunde" ersetzt.
  2. Im § 7 sind nach dem Worte: "Weihnachtsfestes" das Komma und die Worte: "am ersten Ostertag und am ersten Weihnachtstag" zu streichen.

§ 2

  Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.[1]


  Berlin, den 1. April 1935.

Der Reichsminister des Innern

In Vertretung des Staatssekretärs

Dr. Schütze

 

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Anmerkung:
[1] Diese Verordnung des Reichsministers des Innern wurde am 16. April 1935 verkündet.


Quelle: Reichsgesetzblatt 1935 I, S. 510.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage (01.04.1935), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1935/feiertag-aender_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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