Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schutz der
Sonn- und Feiertage.
Vom 1. April 1935.
Auf Grund des § 7
des Gesetzes über die Feiertage vom 27. Februar
1934 (Reichsgesetzbl. I S. 129) wird im Einvernehmen mit dem Minister für
Volksaufklärung und Propaganda folgendes verordnet:
§ 1
Die Verordnung
über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 16. März 1934 (Reichsgesetzbl.
I S. 199) wird wie folgt geändert: |
- Im § 1 werden die Worte "von
Mitternacht zu Mitternacht" durch die Worte: "von Polizeistunde zu
Polizeistunde" ersetzt.
- Im § 7 sind nach dem
Worte: "Weihnachtsfestes" das Komma und die Worte: "am ersten
Ostertag und am ersten Weihnachtstag" zu streichen.
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§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.[1]
Berlin, den 1. April 1935.
Der Reichsminister des Innern |
In Vertretung des Staatssekretärs |
Dr. Schütze
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