Gesetz über die Einführung eines Feiertags der nationalen
Arbeit.
Vom 10. April 1933.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet
wird:
§ 1
Der 1. Mai ist der Feiertag der nationalen Arbeit.
§ 2
Für diesen Tag finden die für den Neujahrstag geltenden reichs-
und landesgesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Weitere Bestimmungen kann der
Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksaufklärung und
Propaganda erlassen.
Berlin, den 10. April 1933.[1]
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister für
Volksaufklärung und Propaganda
Dr. Goebbels
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