Unterstellung der Zentral-Einkaufsgesellschaft unter das Reichsernährungsamt.

Vom 23. November 1918.


  Im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts wird angeordnet, daß die Zentral-Einkaufsgesellschaft sofort aus dem Geschäftsbereiche des Reichswirtschaftsamts ausscheidet und dem Herrn Staatssekretär des Reichsernährungsamts unterstellt wird.


  Berlin, den 23. November 1918.[1]

Der Rat der Volksbeauftragten

Ebert

Haase

 

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Anmerkung:
[1] Diese Anordnung der Reichsregierung wurde am 25. November 1918 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1918, S. 1329.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Unterstellung der Zentral-Einkaufsgesellschaft unter das Reichsernährungsamt (23.11.1918), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1918/zentraleinkaufsgesellschaft_ao.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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