Unterstellung der Zentral-Einkaufsgesellschaft unter das
Reichsernährungsamt.
Vom 23. November 1918.
Im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts wird
angeordnet, daß die Zentral-Einkaufsgesellschaft sofort aus dem Geschäftsbereiche
des Reichswirtschaftsamts ausscheidet und dem Herrn Staatssekretär des
Reichsernährungsamts unterstellt wird.
Berlin, den 23. November 1918.[1]
Der Rat der Volksbeauftragten |
Ebert
|
|
Haase
|
|