Erlaß über die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung (Demobilmachungsamt).

Vom 12. November 1918.


  Zur Überführung des deutschen Wirtschaftslebens in den Frieden ist eine oberste Reichsbehörde unter der Bezeichnung:

"Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung
(Demobilmachungsamt)"

errichtet worden.

  Mit der Leitung dieses Amtes ist mit Zustimmung des Herrn Kriegsministers der bisherige Oberstleutnant Koeth,[1] Leiter der Kriegs-Rohstoff-Abteilung, beauftragt worden. Dieser hat die gesamten Arbeiten der wirtschaftlichen Demobilisierung unverzüglich in die Hand zu nehmen, sich mit sämtlichen hierbei in Betracht kommenden Zentral-, Provinzial- und Lokalbehörden des Reichs und der Bundesstaaten zu diesem Zwecke in Verbindung zu setzen, die erforderlichen Maßnahmen mit ihnen zu vereinbaren oder nötigenfalls selbständig zu ergreifen.

  Alle Zivil- und Militärbehörden werden aufgefordert, den Weisungen des Herrn Koeth in Angelegenheiten der wirtschaftlichen Demobilisierung unweigerlich und mit größter Beschleunigung Folge zu leisten und ihm zur Durchführung seiner für die Wohlfahrt unseres Volkes äußerst wichtigen Aufgabe nach jeder Richtung behilflich zu sein.


  Berlin, den 12. November 1918.[2]

Der Rat der Volksbeauftragten

Ebert

Haase

 

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Anmerkungen:
[1] Joseph Koeth (1870-1936), Staatssekretär des Reichsdemobilmachungsamts (1918-1919), Reichswirtschaftsminister (Okt. bis Nov. 1923).
[2] Dieser Erlass des Rates der Volksbeauftragten wurde am 14. November 1918 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1918, S. 1304-1305.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Erlaß über die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung – Demobilmachungsamt (12.11.1918), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1918/reichsdemobilmachungsamt_erl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.04.2004
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