Erlaß über die Errichtung des Reichsamts für die
wirtschaftliche Demobilmachung (Demobilmachungsamt).
Vom 12. November 1918.
Zur Überführung des deutschen Wirtschaftslebens in den
Frieden ist eine oberste Reichsbehörde unter der Bezeichnung:
"Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung
(Demobilmachungsamt)"
errichtet worden.
Mit der Leitung dieses Amtes ist mit Zustimmung des Herrn Kriegsministers der
bisherige Oberstleutnant Koeth,[1]
Leiter der Kriegs-Rohstoff-Abteilung, beauftragt worden. Dieser hat die gesamten Arbeiten
der wirtschaftlichen Demobilisierung unverzüglich in die Hand zu nehmen, sich mit
sämtlichen hierbei in Betracht kommenden Zentral-, Provinzial- und Lokalbehörden des
Reichs und der Bundesstaaten zu diesem Zwecke in Verbindung zu setzen, die
erforderlichen Maßnahmen mit ihnen zu vereinbaren oder nötigenfalls selbständig zu
ergreifen.
Alle Zivil- und Militärbehörden werden aufgefordert, den Weisungen des Herrn
Koeth in Angelegenheiten der wirtschaftlichen Demobilisierung unweigerlich und mit
größter Beschleunigung Folge zu leisten und ihm zur Durchführung seiner für die
Wohlfahrt unseres Volkes äußerst wichtigen Aufgabe nach jeder Richtung behilflich
zu sein.
Berlin, den 12. November 1918.[2]
Der Rat der Volksbeauftragten |
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