Gesetz über die Beschränkung des Luftfahrzeugbaues.

Vom 29. Juni 1921.


Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

§ 1

  Herstellung und Einfuhr von Luftfahrzeugen und Teilen solcher, von Luftfahrzeugmotoren und Teilen solcher ist bis auf weiteres verboten.
  Die Aufhebung dieses Verbots erfolgt durch Verordnung der Reichsregierung.

§ 2

  Die Reichsregierung wird ermächtigt, auf dem Gebiete des Luftfahrwesens diejenigen weiteren Maßnahmen zu treffen, die zur Erfüllung der in der Erklärung der alliierten Regierungen vom 5. Mai 1921 dem Deutschen Reiche auferlegten Verpflichtungen erforderlich werden.

§ 3

  Für die Schädigungen, die den Beteiligten aus diesem Gesetzes erwachsen, wird vom Reiche Ersatz geleistet. Die näheren Bestimmungen über die Entschädigungsberechtigten, sowie über Art, Umfang und Geltendmachung der Entschädigungsansprüche trifft die Reichsregierungen mit Zustimmung des Reichsrats und eines vom Reichstag zu bestimmenden Ausschusses.

§ 4

  [1] Wer den Vorschriften des § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Auf die Einziehung kann selbständig erkannt werden, wenn das Strafverfahren gegen einen bestimmten Täter nicht durchgeführt werden kann.
  [2] Die Reichsregierung kann Zuwiderhandlungen gegen die von ihr auf Grund des § 2 getroffenen Bestimmungen mit Strafe der im Abs. 1 bezeichneten Art bis zu den dort vorgesehenen Höchstgrenzen bedrohen, auch die Einziehung von Gegenständen nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 2 und 3 zulassen.

§ 5

  Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.


  Berlin, den 29. Juni 1921.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsverkehrsminister
Groener

 

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Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1921, S. 789-790.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz über die Beschränkung des Luftfahrzeugbaues (29.06.1921), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1921/luftfahrzeugbau-beschraenkung_ges.htm, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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